Dez 01 2004
Allgemeiner Tarifpreis für die Versorgung mit Wasser (gültig ab 01.12.2004)
Die Wasserversorgung Wächtersbach GmbH stellt aufgrund des § 4, Ziffer 1, der “Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)” vom 20. Juni 1980 in der zur Zeit gültigen Fassung den Kunden Wasser zu nachstehenden Bedingungen zur Verfügung:
A. Allgemeine Tarifpreise
1. Wasserpreis nach tatsächlichem Verbrauch
Der Wasserpreis für die abgenommene Wassermenge beträgt pro cbm 1,86 Euro.
2. Grundpreis
Als pauschaler Grundpreis einschließlich der Kosten für die Vorhaltung und Ablesung der Messeinrichtung (Wasserzähler) werden auf der Basis der Größe und Art der Messeinrichtung folgende Beträge erhoben:
2.1 Grundpreis bei installiertem Einfachzähler
| monatlich | jährlich | |
| bis 5,0 cbm Leistung/Std. | 3,21 € | 38,52 € |
| bis 10 cbm Leistung/Std. | 3,75 € | 45,00 € |
| bis 50 cbm Leistung/Std. | 7,49 € | 89,88 € |
| bis 80 cbm Leistung/Std. | 10,70 € | 128,40 € |
| bis 100 cbm Leistung/Std. | 14,98 € | 179,76 € |
| von über 100 cbm Leistung/Std. | 20,33 € | 243,96 € |
2.2 Bei Messung durch Verbundzähler
| monatlich | jährlich | |
| bis 50 mm (Qn15) | 20,33 € | 243,96 € |
| bis 80 mm (Qn40) | 24,61 € | 295,32 € |
| ab 100 mm (Qn60) | 40,66 € | 487,92 € |
2.3 Der Grundpreis wird auch für Zwischenzähler erhoben, die auf Wunsch des Kunden eingebaut und abgelesen werden, mit der Maßgabe, dass 50 % der unter 2.1 genannten Preise in Rechnung gestellt werden.
B. Änderungsklausel
Sollten nach Vertragsabschluss erlassene Gesetze, Regierungs- oder Verwaltungsmaßnahmen die Gewinnung, den Bezug, die Fortleitung, die Verteilung oder den Vertrieb von Wasser unmittelbar oder mittelbar verteuern bzw. verbilligen, so erhöht bzw. ermäßigt sich der Wasserpreis von dem Zeitpunkt ab entsprechend, an dem Verteuerung bzw. Verbilligung in Kraft tritt.
C. Allgemeine Bedingungen
Der vorstehende Tarif tritt ab 01.12.2004 in Kraft.
Wächtersbach, den 22.10.2004
Wasserversorgung Wächtersbach GmbH
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