Jul 14 2010

Überprüfung der Grabsteine auf ihre Standsicherheit

Veröffentlicht unter Öffentl. Einrichtungen.

Wie die Friedhofsverwaltung der Stadt Wächtersbach mitteilt, gehört es zu ihrer obligatorischen Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass Friedhofsbenutzer nicht unnötig gefährdet werden. Deshalb steht einmal im Jahr die Überprüfung der Grabsteine auf ihre Standsicherheit an. In einem von der Innung der Steinmetze und der Gartenbau-Berufsgenossenschaft festgelegten Verfahren werden die städtischen Mitarbeiter diese Überprüfung durchführen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich gerne ein Bild über die Art und Weise dieses Verfahrens verschaffen, in dem sie zu den nachfolgenden Terminen hinzukommen.
Die Überprüfungen finden wie folgt statt:
Am Montag, 19. Juli 2010, 13.00 – 16.00 Uhr Wächtersbach-Innenstadt
Am Dienstag, 20. Juli 2010, 7.00 – 9.00 Uhr Friedhof an der evangelischen Kirche und 13.00 – 14.30 Uhr Friedhof Stadtteil Neudorf, um 14.40 – 15.40 Uhr Friedhof Stadtteil Weilers und 15.50 – 16.50 Uhr Friedhof Stadtteil Hesseldorf
Am Mittwoch, 21. Juli 2010, 7.00 – 9.00 Uhr Friedhof Stadtteil Aufenau, 13.30 – 14.30 Uhr Friedhof Stadtteil Leisenwald und 14.50 – 15.30 Uhr Friedhof Stadtteil Waldensberg
Die Grabsteine, die der Verkehrssicherungspflicht nicht genügen, werden mit einem Aufkleber gekennzeichnet. Die Stadtverwaltung bittet die Friedhofsbesucher darauf zu achten, und sich nicht an die gekennzeichneten Grabsteine anzulehnen oder abzustützen. Besonders gefährdet sind Kinder, die zwischen den Grabsteinen herumspringen und spielen. Die Kinder sind dahingehend anzuhalten, sich auf dem Friedhof entsprechend ruhig zu verhalten, damit können Unfälle vermieden werden, so die Friedhofsverwaltung der Stadt Wächtersbach.

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